Das Double-Opt-In-Verfahren
Ein Grundsatz zum E-Mail-Marketing (Auszug):
Einwilligung zum Versand von Werbe-E-Mails
Einen klassischen Werbebrief dürfen Sie an jede Adresse
schicken, es ist jedoch unzulässig, eine Werbe-E-Mail ohne
vorheriges Einverständnis zu versenden. Weder Privatpersonen
noch gewerbliche Empfänger dürfen damit "belästigt" werden.
Zulässig ist E-Mail-Werbung ohne vorherige Einwilligung
unter bestimmten Voraussetzungen allerdings dann, wenn
bereits eine Geschäftsbeziehung besteht (§ 7 UWG). Um dieses
Einverständnis zu erlangen, werden in der Praxis zwei
Verfahren empfohlen:
Confirmed-Opt-In: Beim bestätigten Opt-In
wird nach der Registrierung zum Beispiel auf einer Website
sofort eine Bestätigung per E-Mail geschickt. In dieser
Nachricht wird wiederholt, was der Adressat bestellt oder
womit er sich einverstanden erklärt hat. Außerdem sollte der
Zeitpunkt der Datenregistrierung angegeben sein und es
sollte eine sofortige und einfache Kündigungsmöglichkeit
angeboten werden.
Double-Opt-In: Dieses
Einwilligungsverfahren bietet im Gegensatz zum Confirmed Opt-In-Prinzip
den Vorteil, dass wirklich niemand von Dritten gegen seinen
Willen für E-Mail-Dienste angemeldet werden kann. Beim
Double-Opt-In meldet sich der Empfänger an und erhält
anschließend wie beim Confirmed Opt-In eine
Begrüßungsnachricht. Seine Registrierung wird jedoch erst
dann wirksam, wenn er auf die Begrüßungsnachricht antwortet
bzw. in dieser Begrüßungs-E-Mail einen Bestätigungslink
anklickt. Allerdings sollte schon auf der
Registrierungsseite darauf hingewiesen werden, dass eine
weitere Bestätigung notwendig ist. Denn nicht jeder
Empfänger versteht, dass die Registrierung erst aktiv wird,
wenn eine zweite, das so genannte Double-Opt-In, erfolgt.
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